{"id":42,"date":"2023-09-14T23:29:09","date_gmt":"2023-09-14T21:29:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.bikes-oldenburg.de\/?page_id=42"},"modified":"2023-09-14T23:29:09","modified_gmt":"2023-09-14T21:29:09","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test.bikes-oldenburg.de\/?page_id=42","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Bikes am Westkreuz<br>Meier, Buck, Behrens GbR<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Einbeziehung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br><br>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschlie\u00dflich der Nebenabsprachen oder sonstigen Absprachen bez\u00fcglich der Kaufvertr\u00e4ge und Serviceauftr\u00e4ge als zwischen den Parteien geltend vereinbart worden.<br><br><strong>2. Vertragsabschlu\u00df<\/strong><br><br>Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich best\u00e4tigt bzw. die Bestellung mit einer den Gegenstand betreffenden Anzahlung angezeigt oder die Lieferung ausgef\u00fchrt ist. Die Lieferung innerhalb des Ladengesch\u00e4fts wird mit Erstellung einer Barverkaufsquittung belegt. Bei Lieferung innerhalb des Ladengesch\u00e4fts ist eine schriftliche Best\u00e4tigung des K\u00e4ufers \u00fcber den Erhalt der Ware nicht notwendig. Bei Lieferung au\u00dferhalb des Ladengesch\u00e4fts gen\u00fcgt die vom beauftragten Logistikunternehmen aufgenommene Best\u00e4tigung des K\u00e4ufers \u00fcber den Erhalt der Ware.<br>S\u00e4mtliche Erkl\u00e4rungen, Zusicherungen und Nebenabreden einschlie\u00dflich anderer Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen f\u00fcr Ihre G\u00fcltigkeit der schriftlichen Form.<br><br><strong>3. Preise und Zahlung<\/strong><br><br>3.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachl\u00e4sse inkl. MwSt. (Kaufpreis). Zus\u00e4tzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Leistungen sind bei der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zus\u00e4tzlichen Leistung f\u00e4llig.<br>3.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der K\u00e4ufer ab der zweiten Rate ganz oder teilweise in Verzug und betr\u00e4gt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungpreises, so kann der Verk\u00e4ufer, nachdem er dem K\u00e4ufer eine 14-t\u00e4gige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag\u00a0 zur\u00fccktreten. ( hierzu unter Zi. 5.2 )<br>3.3. Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstandes hat der Verk\u00e4ufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die H\u00f6he des Schadenersatzes betr\u00e4gt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der K\u00e4ufer weist nach, da\u00df der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.<br>3.4. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Annahme eines Serviceauftrages bis zur H\u00f6he der Kostenaufstellung durchzuf\u00fchren<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. Reparatur-Kostenaufstellungen haben eine G\u00fcltigkeit von 15 Werktagen. Danach k\u00f6nnen ggf. Mehrkosten durch Preisschwankungen am Markt bzw. durch Lieferanten entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. Stellt sich bei der Durchf\u00fchrung der Serviceleistung heraus, da\u00df zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierf\u00fcr als erteilt, wenn er 10% des gesch\u00e4tzten Nettoauftrages nicht \u00fcbersteigt und der Kunde nicht widersprochen hat.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>&nbsp;4. Lieferung<\/strong><br><br>Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschlu\u00df. Verz\u00f6gert sich die Lieferung infolge h\u00f6herer Gewalt oder unverschuldeter erheblicher Betriebsst\u00f6rungen, so kann der K\u00e4ufer daraus keine Anspr\u00fcche herleiten. Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers\/Importeurs\/Vertriebs bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<br><br><strong>&nbsp;5. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br><br>5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verk\u00e4ufers. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der K\u00e4ufer bei vorzeitiger Auslieferung des Kaufgegenstandes zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, w\u00e4hrend dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zu halten und alle vom Hersteller\/Importeur\/Vertriebe vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverz\u00fcglich auf seine Kosten, vom Verk\u00e4ufer oder von einer f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller\/Importeur\/Vertrieb anerkannten Werkstatt durchf\u00fchren zu lassen.<br><br>5.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder ger\u00e4t er in Zahlungsverzug (Zi. 3.2.), hat der Verk\u00e4ufer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Hat der Verk\u00e4ufer den R\u00fccktritt erkl\u00e4rt, so hat der K\u00e4ufer<br>&#8211; den Kaufgegenstand unverz\u00fcglich herauszugeben;<br>&#8211; die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Sch\u00e4den zu ersetzen;<br>&#8211; Ersatz f\u00fcr die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Als Wertverlust im Grundsatz gilt als Ma\u00dfstab f\u00fcr&nbsp; den Bereich Fahrr\u00e4der die jeweils g\u00fcltige Schwacke-Liste oder bei Nichterfassung durch die Schwacke-Liste das Urteil eines \u00fcblichen Gutachters .<br><br>F\u00fcr den Bereich Motorfahrzeuge gilt die Ziffer 6.5. und f\u00fcr alle anderen Gegenst\u00e4nde wird ein sich selbstaddierender Betrag von 1% der Kaufsumme pro Woche der Nutzung berechnet. Dem Verk\u00e4ufer sind dar\u00fcber hinaus alle weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.<br><br>5.3. F\u00fcr den Verleih von Gegenst\u00e4nden gelten die im Leihvertrag unterschriebenen Vertragsbedingungen.<br><br><strong>&nbsp;6. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br><br>6.1. Der Verk\u00e4ufer leistet f\u00fcr die Dauer von 24 Monaten ab \u00dcbergabe Gew\u00e4hr f\u00fcr eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. W\u00e4hrend dieser Dauer hat der K\u00e4ufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern, die nicht im Rahmen eines \u00fcblichen Vorgangs aufgrund der zumutbaren physikalischen Eigenschaften des Gegenstandes beruhen und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Sch\u00e4den (Nachbesserung). F\u00fcr die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 12&nbsp; Monate. F\u00fcr gebrauchte, funktionsf\u00e4hige Artikel betr\u00e4gt die&nbsp; Gew\u00e4hrleistung 12 Monate, f\u00fcr Reparaturen betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistung 6 Monate. Verschleiss bzw. Verschleissteile sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen<\/p>\n\n\n\n<p>6,2. (In den ersten sechs Monaten ab Kauf bzw. ab Montage von Ersatzteilen, muss der H\u00e4ndler nachweisen, dass das Produkt nicht schon beim Kauf den Fehler hatte. Kann er nicht nachweisen, dass das Produkt beim Kauf in Ordnung war, wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an existierte. Nach sechs Monaten&nbsp;<strong>kehrt sich die Beweispflicht um<\/strong>&nbsp;und der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand).<\/p>\n\n\n\n<p><br>6.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungpflicht ein Fehler an einem Teil auf, f\u00fcr das der Hersteller die Gew\u00e4hrleistung verl\u00e4ngert hat, so hat der K\u00e4ufer nur Anspruch auf den &#8222;Gegenstand&#8220;, nicht aber auf \u00dcbernahme der Montagekosten.<br><br>6.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gew\u00e4hrleistungspflichtigen Fehlers betriebsunf\u00e4hig, hat sich der K\u00e4ufer an die n\u00e4chstgelegene, vom Hersteller\/Importeur\/ Vertrieb f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verk\u00e4uferwerkstatt durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Befindet sich in zumutbarer N\u00e4he keine solche Werkstatt, so hat der K\u00e4ufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.<br><br>6.4. Der K\u00e4ufer hat das Recht, nach seiner Wahl die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Kaufvertrages ( Wandlung ) oder die Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verk\u00e4ufer nach dreimaligen Versuchen (Arbeiten w\u00e4hrend der Gratisinspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades gelten nicht als Versuch) nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.<br><br>6.5. W\u00e4hlt der K\u00e4ufer die Wandlung, so vermindert sich der zur\u00fcckzuzahlende Betrag gem\u00e4\u00df Ziffer 5.2. Abs. 3 oder bei Motorfahrzeugen f\u00fcr jede vom K\u00e4ufer gefahrene 100km, begonnene 100km gelten als volle 100km, um jeweils 1% des Kaufpreises.<br><br>6.6. Der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem urs\u00e4chlichen Zusammenhang damit steht, da\u00df der K\u00e4ufer einen offenkundigen Fehler nicht unverz\u00fcglich angezeigt hat, oder der Kaufgegenstand unsachgem\u00e4\u00df behandelt wurde, oder der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise ver\u00e4ndert wurde, oder der K\u00e4ufer die Vorschriften \u00fcber die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat, oder der obligatorischen ersten Inspektion zur korrekten Neujustage der einzelnen Teile am Kaufgegenstand nicht nachkommt ( Zi. 7.2.). Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df ist von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<br><br><strong>7. Erste Inspektion<\/strong><br><br>7.1. Die erste Inspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades ist gratis und bindend.<br><br>7.2. Der Termin zur ersten Inspektion ist ein Pflichttermin, der innerhalb der ersten 3 Monate nach Lieferung des Fahrrades wahrgenommen werden mu\u00df. Die Ursache der ersten Inspektion liegt in der Nachbesserung und -Einstellung der mechanischen Teile und deren urs\u00e4chlichen physikalischen Eigenschaften, die im Rahmen einer ersten starken Beanspruchung des Materials auftreten k\u00f6nnen. Sonderveinbarungen sind schriftlich niederzulegen.<br><br><strong>8. Kauf und Reparatur<\/strong><br><br>8.1. Als Kostenaufstellung wird ausschlie\u00dflich nur gewertet, was als &#8222;Kostenaufstellung&#8220; gesondert beschrieben wird. Kostenaufstellungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Form. Eine ungef\u00e4hre Ermittlung des zu erwartenden Preises einer in Auftrag gegebenen Serviceleistung wird nicht als Kostenaufstellung gewertet und ist nicht bindend im Sinne einer Kostenaufstellung.<br><br>8.2. Verlangt der Kunde die Erstellung einer &#8222;Kostenaufstellung&#8220;, so hat er den daf\u00fcr erforderlichen Aufwand zu bezahlen. Diese Kosten werden mit der Reparatur&nbsp;<strong>nicht verrechnet<\/strong>, sofern nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Der Verk\u00e4ufer ist an die Kostenaufstellung, bis zum Ablauf von 15 Werktagen nach seiner Abgabe, gebunden.<br><br>8.3. Stellt sich bei der Durchf\u00fchrung der Serviceleistung heraus, da\u00df zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierf\u00fcr als erteilt, wenn er 10% des gesch\u00e4tzten Nettoauftrages nicht \u00fcbersteigt und der Kunde nicht widersprochen hat.<br><br>8.4.&nbsp;<strong>\u00dcberschreitet der K\u00e4ufer bzw.Kunde im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes ohne schriftliche Sonderabsprache um mehr als 14 Tage, so wird ab dem dritten Tag nach dem vereinbartem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgeb\u00fchr von 1,00 \u20ac pro Tag erhoben auch die Haftung f\u00fcr Besch\u00e4digung und Verlust ist nach Ablauf dieser Frist auf Vorsatz beschr\u00e4nkt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>. Die Abholung wird fortlaufend in Abst\u00e4nden von einer Woche per Anruf angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand nach 60 Tagen&nbsp; (durch Handschenkung durch blo\u00dfe Einigung nach \u00a7 929 Satz 2 BGB) in das Eigentum der Fahrrad-Werkstatt \u00fcber. Sonderabsprachen zur Au\u00dferkraftsetzung dieser Klausel bed\u00fcrfen der schriftlichen Form auf dem Serviceauftrag.<br><br>8.5. Ist ein Gegenstand bei Einlieferung zu einem Servicetermin im Rahmen einer optischen Bewertung des Servicebeauftragten unzumutbar verschmutzt, so hat der Servicebeauftragte das Recht ohne vorherige Absprache einen gesonderten Zuschlag in H\u00f6he von 8,00 \u20ac f\u00fcr die Reinigung des Gegenstandes im erforderlichen Arbeitsbereich zu verlangen.<br><br><strong>&nbsp;9. Haftung<\/strong><br><br>Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die er oder seine Betriebsangeh\u00f6rigen dem K\u00e4ufer vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig zugef\u00fchrt haben. Soweit der Verk\u00e4ufer f\u00fcr Sch\u00e4den haftet, die bei Servicearbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschr\u00e4nkt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer den Schaden unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1. Bei Verlust oder Besch\u00e4digung von lose mit Fahrr\u00e4dern oder Teilen verbundene Gegenst\u00e4nde, die im Fahrradgesch\u00e4ft verbleiben, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit gehaftet.<br><br><strong>10. Erf\u00fcllungsort und Sitz<\/strong><br><br>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verk\u00e4ufers. Der Sitz des Verk\u00e4ufers ist die Stadt Oldenburg.<br><br><strong>11. Erhaltungsklausel<\/strong><br><br>Die vollst\u00e4ndige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der Allgemeinen Gesch\u00e4fts-bedingungen l\u00e4\u00dft die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unber\u00fchrt.<br><br><strong>12. Gerichtsstandsklausel<\/strong><br><br>Als Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten f\u00fcr die diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, gilt \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 der Wohnsitz (bzw. Gesch\u00e4ftssitz) des Verk\u00e4ufers als vereinbart.<br><br><strong>13. Rechtswahl<\/strong><br><br>Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht, einschlie\u00dflich der Gerichtsstandsklausel und der Formerfordernisse, deutsches Recht als vereinbart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bikes am WestkreuzMeier, Buck, Behrens GbR 1. 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